Crew des NAH Christophorus 1 - Frühjahrsübung 2010 - Hall in Tirol
Mit Ausnahme der Piloten sind die Crew-Mitglieder keine Angestellten des Christophorus Flugrettungsvereins.
Das Sanitätspersonal rekrutiert sich aus Mitgliedern diverser Rettungsdienste (z.B. Rotes Kreuz, Bergrettungsdienst etc.), die Flugrettungsärzte sind Spitals-, bzw. teilweise auch niedergelassene Ärzte. Dadurch ist gewährleistet, dass die Christophorus-Mannschaft über ihre Erfahrungen im Notarzthubschraubereinsatz hinaus routiniert und informiert ist.
Aufnahmebedingungen für den Piloten: a) Mindesterfahrung 2000 Flugstunden; b) Einschlägige Hochgebirgs- und Außenlasterfahrung; c) Österreichischer Berufspilotenschein mit Nachtsichtflugberechtigung;
Aufnahmebedingungen für den HCM / Flugretter: a) abgeschlossene Notfallsanitäter-Ausbildung; b) abgeschlossene Bergrettungs-Ausbildung; c) mindestens 4 Jahre Tätigkeit im Rettungsdienst; d) medizinischer Eignungstest.
Aufnahmebedingungen für den Flugrettungsarzt: a) Notarztqualifikation gemäß § 40 Ärztegesetz; b) Spezielle fachliche Kenntnisse in den Bereichen Anästhesie, innere Medizin, Traumatologie, Neurologie und Intensivmedizin; c) ausreichende Erfahrung im bodengebundenen Rettungsdienst; d) medizinischer Eignungstest.
Durch Übungen und Schulungen wird der Wissens- und Ausbildungsstand der gesamten Christophorus-Einsatzmannschaft immer wieder erneuert, ergänzt und auf dem letzten Stand der Wissenschaft gehalten. Für Flugrettungsärzte wie Flugrettungssanitäter bietet jeder Stützpunkt praktische und theoretische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (zu medizinischen, rettungs- und flugsicherheitstechnischen Themen) an. Die Crewmitglieder sind verpflichtet, dieses Angebot im Ausmaß von mindestens 16 Stunden jährlich in Anspruch zu nehmen.