Christophorus 1

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c1_crewmember

Crew des NAH Christophorus 1 - Frühjahrsübung 2010 - Hall in Tirol



Mit Ausnahme der Piloten sind die Crew-Mitglieder keine Angestellten des Christophorus Flugrettungsvereins.

Das Sanitätspersonal rekrutiert sich aus Mitgliedern diverser Rettungsdienste (z.B. Rotes Kreuz, Bergrettungsdienst etc.),
die Flugrettungsärzte sind Spitals-, bzw. teilweise auch niedergelassene Ärzte. Dadurch ist gewährleistet, dass die
Christophorus-Mannschaft über ihre Erfahrungen im Notarzthubschraubereinsatz hinaus routiniert und informiert ist.


 

Aufnahmebedingungen für den Piloten:
a) Mindesterfahrung 2000 Flugstunden;
b) Einschlägige Hochgebirgs- und Außenlasterfahrung;
c) Österreichischer Berufspilotenschein mit Nachtsichtflugberechtigung;


 

 

 hcmgesamt

Aufnahmebedingungen für den HCM / Flugretter:
a) abgeschlossene Notfallsanitäter-Ausbildung;
b) abgeschlossene Bergrettungs-Ausbildung;
c) mindestens 4 Jahre Tätigkeit im Rettungsdienst;
d) medizinischer Eignungstest.

 


 

 

Aufnahmebedingungen für den Flugrettungsarzt:
a) Notarztqualifikation gemäß § 40 Ärztegesetz;
b) Spezielle fachliche Kenntnisse in den Bereichen Anästhesie, innere Medizin, Traumatologie, Neurologie und Intensivmedizin;
c) ausreichende Erfahrung im bodengebundenen Rettungsdienst;
d) medizinischer Eignungstest.

 


 

 
Durch Übungen und Schulungen wird der Wissens- und Ausbildungsstand der gesamten Christophorus-Einsatzmannschaft
immer wieder erneuert, ergänzt und auf dem letzten Stand der Wissenschaft gehalten. Für Flugrettungsärzte wie
Flugrettungssanitäter bietet jeder Stützpunkt praktische und theoretische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen
(zu medizinischen, rettungs- und flugsicherheitstechnischen Themen) an. Die Crewmitglieder sind verpflichtet, dieses
Angebot im Ausmaß von mindestens 16 Stunden jährlich in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

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Design / Layout - Markus Waldegger
Design Fotos © - Dorian Pictures